Förderung

Projektförderung

Der demografische Wandel und die Gestaltung seiner Auswirkungen sind ein zentrales Thema im Freistaat Thüringen und werden seit 2016 von der Serviceagentur Demografischer Wandel des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft mit Fördermitteln aktiv unterstützt. Gefördert werden u. a. modellhafte Maßnahmen und regionale Projekte, die den Folgen des demografischen Wandels begegnen. Ganz praktisch geht es dabei um alltägliche Themen der Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Die Einzelprojektförderung erfolgt seit dem Jahr 2019 über die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels, welche bis zum Jahr 2024 verlängert werden konnte.

Die Förderrichtlinie trat mit der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger (ThürStAnz) Nr. 49/2021 am 06. Dezember 2021 in Kraft. Sie tritt mit dem 30. April 2024 außer Kraft.

Der Zeitpunkt für die Beantragung richtet sich nach Punkt 8.2 der neuen Förderrichtlinie. Demnach sind Anträge für das Folgejahr jeweils bis zum 30. September des Vorjahres zu stellen. Dafür ist unten stehender Antrag (siehe Antragsunterlagen) zu nutzen.

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Jahr folgenden Termin zur Beantragung haben:

  • für das Kalenderjahr 2024 sind die Anträge bis zum 30. September 2023 zu stellen.

 

Für das Kalenderjahr 2023 ist die Antragsfrist bereits abgelaufen.