Weitere Fördermöglichkeiten

Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander

Inhalt: Gefördert wird der Betrieb von Mehrgenerationenhäusern mit dem Ziel, mithilfe dieser Einrichtungen dazu beizutragen, die jeweils vor Ort bestehenden Herausforderungen des demografischen Wandels zu bewältigen sowie gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse für alle in Deutschland lebenden Menschen zu schaffen. Mehrgenerationenhäuser unterstützen die Kommunen dabei, gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten zu etablieren, tragen zu einem starken gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Generationen und Kulturen und zu einem attraktiven Wohn- und Lebensumfeld für alle Menschen bei, wodurch auch die Fachkräftegewinnung und -erhaltung in den Regionen unterstützt wird.

Adressaten: Mögliche Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland.

Regionale Schwerpunkte: Keine, gefördert wird in ganz Deutschland.

Förderumfang: Alle geförderten Mehrgenerationenhäuser erhalten 2021 jeweils einen bis zu 40.000 Euro hohen Bundeszuschuss. Die Fördermittel dürfen flexibel für Personal- oder Sachkosten eingesetzt werden.

Ansprechpartner bzw. Förderer: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Hinweis: Im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ fördert das BMFSFJ aktuell bundesweit rund 530 Mehrgenerationenhäuser, davon 24 in Thüringen, über eine Laufzeit von acht Jahren (2021–2028).

 

Weitere Informationen:

https://www.mehrgenerationenhaeuser.de/

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/mehrgenerationenhaeuser