Zahlen und Statistik

2. Gemeindebevölkerungsvorausberechnung

(2. GemBv)

Mit der 2. Gemeindebevölkerungsvorausberechnung (2. GemBv) vom November 2025 stellt das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) aktuelle Daten zur künftigen Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Thüringen auf Gemeindeebene bereit. Die 2. GemBv liefert Ergebnisse zur demografischen Situation für alle kreisangehörigen Gemeinden bis zum Jahr 2045 und bietet damit eine detaillierte Übersicht über die kleinräumige Bevölkerungsentwicklung in Thüringen. 

Die 2. GemBv verwendet die Bevölkerungsdaten und den Gebietsstand zum 31.12.2024 als Basis für die Vorausberechnung. Die ermittelten Ergebnisse geben an, wie sich die Bevölkerung unter bestimmten Annahmen in den kreisangehörigen Gemeinden entwickeln wird. Da es sich hierbei nicht um exakte Vorhersagen handelt, werden die vorausberechneten Bevölkerungszahlen gerundet dargestellt. Aufgrund der kleinräumigen Betrachtungen ist zusätzlich davon auszugehen, dass der Gebietsstand in den kommenden Jahren gewissen Veränderungen unterliegt.

Bei den Ergebnissen der 2. GemBv sind deutliche regionale Unterschiede zu erkennen (vgl. Abb. 1).

Abb. 1: Bevölkerungsentwicklung in den kreisangehörigen Gemeinden Thüringens von 2024 bis 2045

Insgesamt 54 Gemeinden und damit lediglich 9 Prozent aller kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen können bis zum Jahr 2045 mit einem Bevölkerungszuwachs rechnen. Dies betrifft vor allem kleinere Gemeinden, beispielsweise im Landkreis Eichsfeld, dem Saale-Orla-Kreis oder dem Saale-Holzland-Kreis, aber auch die Städte Schmalkalden und Arnstadt.

Die Mehrzahl der Thüringer Gemeinden wird bis zum Jahr 2045 jedoch einen signifikanten Bevölkerungsrückgang verzeichnen. Besonders markante Rückgänge von 20 % und mehr treten dabei in zahlreichen Gemeinden im Süden Thüringens sowie in einigen Gebieten Nord- und Ostthüringens auf, also Regionen, in denen bereits in den vergangenen Jahren ein überdurchschnittlicher Bevölkerungsrückgang zu beobachten war.

Die 2. GemBv liefert darüber hinaus einen Ausblick über die Alterung in den Thüringer Gemeinden. Bis zum Jahr 2045 wird das Durchschnittsalter in 530 der 600 kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen zum Teil deutlich zunehmen (vgl. Abb. 2).

Abb. 2: Entwicklung des Durchschnittsalters in den kreisangehörigen Gemeinden Thüringens von 2024 bis 2045

Deutliche Anstiege des Durchschnittsalters werden dabei insbesondere für Gemeinden mit einem im Landesvergleich niedrigen Durchschnittsalter erwartet. Dies betrifft zahlreiche Umlandgemeinden der kreisfreien Städte Erfurt, Weimar und Jena sowie das bislang recht „junge“ Eichsfeld.

Demgegenüber wird in 66 Thüringer Gemeinden ein Rückgang des Durchschnittsalters bis zum Jahr 2045 erwartet. Dies betrifft insbesondere kleinere Gemeinden vornehmlich in Ostthüringen sowie Gemeinden, die bereits heute ein vergleichsweise hohes Durchschnittsalter von über 50 Jahren aufweisen, wie z. B. die Städte Neuhaus am Rennweg, Greiz oder Altenburg.

Die zunehmende Alterung im Freistaat zeigt sich ebenso, wenn die Entwicklung des Altenquotienten in den kreisangehörigen Gemeinden betrachtet wird. Dieser beschreibt das Verhältnis von älteren Personen ab 65 Jahren zu Personen im erwerbsfähigen Alter (zwischen 20 und unter 65 Jahren). Ein Wert von 50 gibt beispielweise an, dass auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter 50 ältere Personen (ab 65 Jahren) kommen. Je höher der Wert liegt, umso größer sind die Herausforderungen, die sich daraus für die sozialen Sicherungssysteme ergeben. Im Jahr 2024 lag der Altenquotient in 40 Prozent der Thüringer Gemeinden unter 50 (vgl. Abb. 3).

Abb. 3: Altenquotient in den kreisangehörigen Gemeinden Thüringens im Jahr 2024 (IST)

Dagegen betrug der Altenquotient in 107 Gemeinden und damit etwa 18 Prozent aller Gemeinden bereits 60 und mehr. Den höchsten Altenquotient wies im Jahr 2024 die Gemeinde Seebach im Wartburgkreis mit 94 auf, der niedrigste Altenquotient (25) wurde in Zöllnitz im Saale-Holzland-Kreis vor den Toren Jenas beobachtet.

Für die weit überwiegende Mehrheit der Thüringer Gemeinden wird bis zum Jahr 2045 ein zum Teil deutlicher Anstieg des Altenquotienten erwartet. In drei von vier kreisangehörigen Gemeinden im Freistaat wird der Altenquotient dann über 60 liegen (vgl. Abb. 4). Geringere Altenquotienten sind landesweit nur für einzelne Gemeinden zu konstatieren.

Ursache hierfür ist der massive Rückgang der Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter, während die Zahl der Personen im Rentenalter relativ konstant bleiben wird. Im Ergebnis wird erwartet, dass der Altenquotient im Jahr 2045 in 52 Thüringer Gemeinden über 100 liegen wird. In den betreffenden Gemeinden wird dann die Zahl der Personen im Rentenalter die der Personen im erwerbsfähigen Alter übersteigen.

Abb. 4: Altenquotient in den kreisangehörigen Gemeinden Thüringens im Jahr 2045 
(gemäß 2. GemBv)

Neben dem Altenquotienten wird häufig zusätzlich der Jugendquotient betrachtet, der das Verhältnis von jüngeren Personen unter 20 Jahren zu Personen im erwerbsfähigen Alter (zwischen 20 und unter 65 Jahren) beschreibt. Für den Jugendquotienten wird thüringenweit eine differenzierte Entwicklung erwartet. Während sich in 56 Prozent der kreisangehörigen Gemeinden der Jugendquotient verringern wird, soll in etwa 43 Prozent der Gemeinden der Jugendquotient bis zum Jahr 2045 ansteigen.

Alten- und Jugendquotient bilden zusammen den sogenannten Gesamtquotienten.

Insbesondere der steigende Altenquotient wird somit zukünftig dazu führen, dass auch der Gesamtquotient in der weit überwiegenden Mehrzahl der kreisangehörigen Thüringer Gemeinden (88 Prozent) ansteigen wird (vgl. Abb. 5).

Abb. 5: Gesamtquotient in den kreisangehörigen Gemeinden Thüringens im Jahr 2045 
(gemäß 2. GemBv)

In mehr als der Hälfte aller kreisangehörigen Gemeinden (340 von 600) wird dann der Gesamtquotient über 100 liegen, das heißt es gibt in diesen Gemeinden mehr nicht-erwerbsfähige Personen (unter 20 Jahren sowie 65 Jahre und älter) als Personen im erwerbsfähigen Alter (20 bis unter 65 Jahre).

Mit Blick auf die Zukunftsfestigkeit der sozialen Sicherungssysteme verdeutlichen die Ergebnisse der 2. GemBv auch künftig weiter steigende Herausforderungen.

 

HINWEIS:

Die 2. Gemeindebevölkerungsvorausberechnung des TLS liefert Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2045 für alle kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen und bietet damit eine umfassende Grundlage für künftige Planungen.

Die fünf kreisfreien Städte Thüringens – Erfurt, Jena, Gera, Weimar und Suhl – bleiben aus diesem Grund unberücksichtigt. Vorausberechnungsergebnisse für die kreisfreien Städte und Landkreise Thüringens für den Zeitraum bis 2045 werden im Rahmen der 4. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung (4. rBv) ermittelt und im Laufe des Jahres 2026 veröffentlicht.

Die vorgelegte 2. GemBv ist als ‚Wenn-dann-Rechnung‘ zu verstehen, die die demografische Entwicklung unter bestimmten Annahmen zu Geburten, Sterbefällen und Wanderungen in die Zukunft fortschreibt. Die Annahmen beruhen überwiegend auf der Analyse der bisherigen Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum 2019 bis 2024 und den Entwicklungen im 1. Halbjahr 2025.

Bevölkerungsvorausberechnungen sind nicht als exakte Vorhersage zu interpretieren, sondern verdeutlichen, wie sich die Bevölkerung unter bestimmten, aus heutiger Sicht plausiblen Annahmen entwickeln würde. Es versteht sich, dass Aussagen zur zukünftigen Entwicklung für besonders kleine Gemeinden mit höherer Unsicherheit verbunden sind, da dort selbst geringfügige Veränderungen zu erheblichen Auswirkungen führen können.

Weitere Informationen zur 2. GemBv sowie Übersichten zu den Ergebnissen einzelner kreisangehöriger Gemeinden finden Sie auf den Seiten des Thüringer Landesamts für Statistik unter: Thüringer Gemeinden 2045.