Themenjahr 2025/2026
Das demografische Themenjahr 2025/2026 beschäftigt sich mit dem Schwerpunkt „Barrierefreiheit in Thüringen – Teilhabe für alle“. Um die vielfältigen Formen und Ausprägungen von Barrieren im Alltag abzubauen, gilt es diese zunächst gemeinsam mit den Betroffenen zu identifizieren und dann schrittweise zu reduzieren.
In Thüringen leben etwa 400.000 Menschen mit Behinderung, das sind ca. 20 Prozent der Bevölkerung. Für diese Personengruppe ist Barrierefreiheit die Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe. Die demografische Entwicklung im Freistaat Thüringen wird in den kommenden Jahren zu einer weiteren Alterung der Bevölkerung führen. Damit wird die Zahl der Betroffenen in Zukunft steigen.
Dennoch profitiert JEDER im Freistaat von weniger Barrieren im Alltag – sei es die ältere Generation, junge Eltern mit Kinderwagen oder Reisende mit schwerem Gepäck. Barrierefreiheit ist keineswegs nur eine solidarische Haltung, sondern beinhaltet vor allem das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe. Zusätzlich bietet es eine hohe Nutzerfreundlichkeit und damit mehr Qualität für alle. Die unterschiedlichen Aspekte der Barrierefreiheit sollen im Laufe des demografischen Themenjahres näher betrachtet und erläutert werden.
Barrierefreiheit bezeichnet im Allgemeinen die Schaffung von Rahmenbedingungen, um allen Menschen einen gleichberechtigten, uneingeschränkten Zugang in allen Lebensbereichen zu gewähren. Es geht darum, mögliche Hindernisse (Barrieren) zu vermeiden oder Alternativen zu schaffen. So soll jeder Person ermöglicht werden, ohne fremde Hilfe im Alltag zurechtzukommen – selbständiges Handeln steht dabei im Mittelpunkt der Aktivitäten zur Verringerung von Barrieren. Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sollen es verbindliche Standards und ein Monitoring unter Einbezug der Betroffenenperspektive geben. Durch eine bewusste Gestaltung der Umwelt, die für möglichst viele Menschen mit unterschiedlichen individuellen Funktionsfähigkeiten nutzbar ist („universelles Design“), können Barrieren abgebaut werden.
Das neue demografische Themenjahr der Serviceagentur Demografischer Wandel (SADW) wird in enger Kooperation mit Herrn Joachim Leibiger, dem Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, ausgestaltet.
Gemäß den Säulen der Arbeit der Thüringer Landesfachstelle für Barrierefreiheit lassen sich drei zentrale Themenbereiche identifizieren:
Dabei wird zudem unterscheiden, ob es sich um temporäre, situationsbedingte oder dauerhafte Einschränkungen handelt. Eine temporäre und situationsbedingte Einschränkung kann dabei schon z. B. eine verletzte Hand oder das Kind auf dem Arm im Homeoffice sein, welche das Arbeiten am PC erschweren.
Behinderungen können sehr unterschiedlich sein. Sie werden meist in folgende Arten unterteilt:
Diese Kategorien überschneiden sich oft und verstärken die Auswirkungen von Barrieren im Alltag für Betroffene. Wichtig ist: Die UN-Behindertenrechtskonvention definiert Behinderung nicht nur als medizinisches Merkmal, sondern als Ergebnis von Wechselwirkungen zwischen individuellen Beeinträchtigungen und gesellschaftlichen Barrieren.
Eine übersichtliche und nutzerfreundliche Umgebung ist gewinnbringend für alle Menschen, egal ob es sich dabei um barrierefreie Wege oder um klar strukturierte digitale Angebote handelt.
Angelehnt an die UN-BRK kann digitale Barrierefreiheit wie folgt definiert werden: Jeder Mensch soll in der Lage sein ohne fremde Hilfe, ohne zu hohen zusätzlichen Zeitaufwand, mit dem gleichen Ergebnis und zu jeder Zeit ein digitales Produkt zu nutzen. Und nutzen bedeutet hier, dass Informationen
Ein Beispiel dafür, wie die Notwendigkeit des Abbaus digitaler Barrieren für einige, eine allgemeine Erleichterung für alle im Alltag schafft, sind Untertitel in Videos: Der Nutzen reicht von lauten Umgebungsgeräuschen in der Straßenbahn über temporäre Hörbeeinträchtigungen durch eine Mittelohrentzündung bis hin zur dauerhaften Gehörlosigkeit.
Die Lösung besteht also nicht darin, blinden Menschen eine Publikation von sehenden Menschen vorzulesen. Sondern das Ziel von Barrierefreiheit ist vielmehr, dass sie dazu selbstständig in der Lage sind.
Seit September 2020 ist es für alle öffentlichen Stellen verpflichtend, barrierefreie Dokumente zu veröffentlichen. Dies ist ab Juni 2025 auch für die Privatwirtschaft gültig. Vorbild für die gesetzlichen Definitionen der Barrierefreiheit in Deutschland ist dabei § 4 BGG.
Es lässt sich abschließend resümieren, dass ein offener Austausch mit Betroffenen für alle hilfreich ist und jede Person, ob mit oder ohne Behinderungen, von gut strukturierten Dokumenten und Webseiten profitiert, die nach dem aktuellen Stand der Technik und damit barrierefrei umgesetzt werden. Barrierefreiheit ist ein Prozess, bei dem es gilt den ersten Schritt zu wagen und weitere folgen zu lassen. Es geht darum neue Denkweisen zuzulassen und Arbeitsweisen anzupassen, um die Teilhabe zu erhöhen. Dies sollte durch strukturelle und verbindliche Standards begleitet werden. Der Mehrwert durch die Umsetzung wird den Aufwand langfristig deutlich übersteigen und das gilt es, zu erreichen.
Im Rahmen des demografischen Themenjahres wird die SADW wieder Regionalkonferenzen durchführen, die einzelnen Aspekten des Themas gewidmet werden sollen. Analog zu den Säulen der Arbeit der Thüringer Landesfachstelle für Barrierefreiheit werden sich die Regionalkonferenzen auf jeweils einen der insgesamt drei Schwerpunkte fokussieren.
Auch bei den Demografiekonferenzen der Jahre 2025 und 2026 wird das Hauptthema „Barrierefreiheit in Thüringen – Teilhabe für alle“ vertiefend behandelt. Die jährliche Demografiekonferenz bringt Expertinnen und Experten sowie Fachleute mit Praktikern aus den Thüringer Regionen zusammen. Sie bietet damit den Rahmen sowohl für einen fachlich-praxisorientierten Austausch als auch für die Auseinandersetzung mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
All unsere Konferenzen verfolgen dabei den Anspruch, als Raum für Vernetzung und neue Lösungsansätze zu fungieren. Das Ziel dabei ist, dass die gesammelten Ideen und Verbesserungsvorschläge von den Teilnehmenden auch über die Veranstaltungen hinaus weiterverfolgt werden, um den Freistaat gemeinsam nachhaltig und langfristig zukunftssicher zu machen. Die Ergebnisse könnten in den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK einfließen.
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