Förderung

Projektförderung

Der demografische Wandel und die Gestaltung seiner Auswirkungen sind ein zentrales Thema im Freistaat Thüringen und werden seit 2016 von der Serviceagentur Demografischer Wandel des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft mit Fördermitteln aktiv unterstützt. Gefördert werden u. a. modellhafte Maßnahmen und regionale Projekte, die den Folgen des demografischen Wandels begegnen. Ganz praktisch geht es dabei um alltägliche Themen der Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie der Sicherung einer sozial gerechten Teilhabe in vom demografischen Wandel betroffenen Regionen.

Die Einzelprojektförderung erfolgt seit dem Jahr 2019 über die „Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels (Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel)“, welche nunmehr bis zum Jahr 2027 verlängert werden konnte.

Die Förderrichtlinie trat mit der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger (ThürStAnz) Nr. 28/2024 am 08. Juli 2024 in Kraft. Sie tritt mit dem 31. August 2027 außer Kraft.

Der Zeitpunkt für die Beantragung richtet sich nach Punkt 8.2 der Förderrichtlinie. Demnach sind Anträge für das Folgejahr jeweils bis zum 30. September des Vorjahres zu stellen. Dafür ist unten stehender Antrag (siehe Antragsunterlagen) zu nutzen.

Für die Förderung im Jahr 2025 müssen Sie also bis zum 30. September 2024 einen Antrag gestellt haben.